Unabhängige Rechtsberatung für Asylwerber muss bleiben!
Die Katholische Aktion Österreich fordert die Sicherstellung einer unabhängigen Rechtsberatung für Flüchtlinge und AsylwerberInnen in Österreich. Wörtlich heißt es in einer von der KAÖ-Konferenz verabschiedeten Stellungnahme: „Innenminister Herbert Kickl hat eine umfangreiche Neustrukturierung des Asyl- und Fremdenwesens im Innenministerium angekündigt. Was auf den ersten Blick als sinnvolles Ziel erscheint, nämlich die vorhandenen Ressourcen und das vorhandene Know-how im Bereich Asyl- und Fremdenwesen ab Jänner 2019 in einer neuen Sektion zu bündeln, könnte sich bei genauerem Hinsehen als Angriff auf den Rechtsstaat entpuppen.
Dem Vernehmen nach wird auch über eine Verstaatlichung der Rechtsberatung von Asylsuchenden nachgedacht. Dadurch würde allerdings die unabhängige Rechtsberatung de facto eingestellt, weil in diesem Fall weisungsgebundene Bedienstete des Ministeriums jene Menschen beraten und vertreten müssten, die zuvor von der gleichen Behörde einen negativen Bescheid bekommen haben. Das widerspricht allen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
Die KAÖ fordert eine Lösung, die den Verpflichtungen aus der Europäischen Grundrechtecharta und der Menschenrechtskonvention entspricht und appelliert deshalb an Bundeskanzler Sebastian Kurz und die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für schutzsuchende Menschen auch in Zukunft gesetzlich zu gewährleisten.“
In Härtefällen Alternativen zu Abschiebungen entwickeln
Weiter schlägt die KAÖ Einrichtung von Härtefallkommissionen für Asylwerber, die von Abschiebung bedroht sind, vor. Diese Einrichtung soll in Härtefällen alternative Lösungen zu einer Abschiebung vorschlagen und die Möglichkeiten des humanitären Bleiberechts ausschöpfen helfen. Die Kommissionen sollten auf Länderebene in allen Bundesländern eingerichtet werden, fordert die Konferenz der Katholischen Aktion Österreich.
Die KAÖ weist darauf hin, dass es in den verschiedenen Instanzen der Asylverfahren immer wieder zu Mängeln kommt. So werden – wie etwa eine Dokumentation der Plattform für Menschenrechte Salzburg, die von zahlreichen christlichen Einrichtungen mitgetragen ist, zeigt – Trauma-Folgestörungen in der Einvernahme oft nicht ausreichend berücksichtigt. Auch wichtige Gründe für den Antrag auf internationalen Schutz oder für ein humanitäres Bleiberecht finden oft wenig Berücksichtigung oder kommen aufgrund von Dolmetschproblemen nicht zur Sprache.
Auch sei der Rechtsschutz für AsylwerberInnen im Verfahren häufig mangelhaft, ebenso die Einschätzung der Lage in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Auch bereits geleistete Integration von Seiten der Asylwerber – etwa ein Lehrverhältnis – werden nicht immer ausreichend gewürdigt. Die Bundesregierung will den Zugang zur Lehre für Asylwerber sogar wieder unmöglich machen.
In Salzburg verhandelt die Plattform für Menschenrechte daher derzeit mit dem Land, eine Härtefallkommission einzurichten. Das Gremium soll mit Experten u.a. aus den Bereichen Menschenrechte, Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie Medizin oder Psychiatrie besetzt sein. „Uns ist bewusst, dass eine solche Kommission keinerlei rechtliche Kompetenz besitzt, Asylverfahren nach dem letztinstanzlichen Entscheid neu aufzurollen“, so die Katholische Aktion. „Sie soll einzelne Härtefälle von Menschen, deren Asylverfahren in letzter Instanz negativ entschieden wurde, nochmals prüfen und gegebenenfalls Alternativen zu einer Abschiebung vorschlagen. Wie fordern, solche Kommissionen in allen Bundesländern einzurichten.“
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