„Populistische Maßnahme, die Genfer Flüchtlingskonvention widerspricht“
Pressemitteilung (Wien, 17.4.2018)
Kritik an der von Innenminister Herbert Kickl angekündigten Änderung im Fremdenrecht, wonach
Asylwerber sich künftig mit bis zu 840 Euro an den Kosten des Asylverfahrens beteiligen müssen,
so sie Geld mit sich führen, übt die Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ), Gerda
Schaffelhofer. Noch seien genaue Details der Neuregelung nicht bekannt, die Erfahrungen anderer
Länder, in denen ähnliche Bestimmungen gelten, „zeigen aber, dass das unterm Strich sehr
wenig bringt. Hier handelt es sich wieder einmal um bloße Symbolpolitik und eine populistische
Maßnahme, mit der in erster Linie eine Botschaft an die eigene Bevölkerung transportiert werden
soll: nämlich die, dass Flüchtlinge und Asylwerber eigentlich nicht arm seien und im Vergleich zur
heimischen Bevölkerung bevorzugt behandelt würden. Die Saat von Neid und Missgunst wird
wieder einmal kräftig ausgesät, und zwar gerade bei jenen unter uns, die selbst wenig haben und
um ihr Auskommen kämpfen müssen. Das ist unchristlich und unsozial.“
Im Regierungsprogramm der ÖVP-FPÖ-Koalition wird unter den geplanten Änderungen im Asylwesen die „Abnahme von Bargeld bei Asylantragstellung zur Deckung der Grundversorgungskosten“ angekündigt. Die entsprechende Novelle soll nun am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Der Innenminister kündigte dazu im Vorfeld an, dass der Staat bis zu 840 Euro von Asylwerbern einziehen kann, so diese Geld mit sich führen. Laut Kickl entspricht der Betrag in etwa den Kosten für 40 Tage Grundversorgung.
„Eine Maßnahme, die wenig erbringt“
Ähnliche Regelungen gibt es bereits in mehreren europäischen Ländern. „Die Erfahrungen in diesen Ländern zeigen allerdings, dass solche Maßnahmen zum einen wenig treffgenau sind, zum anderen die Zahl jener Asylwerber, die entsprechende Summen Bargeld bzw. Wertgegenstände mitbringen, gering ist“, gibt Schaffelhofer zu bedenken. „Die meisten Flüchtlinge kommen mittellos hier an. Sie haben ihren Besitz zurücklassen müssen, und wenn sie anfangs etwas bei sich haben, haben es ihnen andere auf dem Fluchtweg bereits abgeknöpft. Und wir wollen ihnen künftig auch noch das letzte Hemd ausziehen? Das kann doch nicht wahr sein!“
Die KAÖ-Präsidentin verweist auf die Genfer Flüchtlingskonvention, mit der sich auch Österreich
dazu verpflichtet hat, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu
ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. „Wenn man jenen, die sich dann eine Existenz bei uns aufbauen müssen, fast alles wegnimmt, ist das auch kein Beitrag zu deren künftiger Integration und zu deren Selbstverantwortung“, so Schaffelhofer weiter. „Ich appelliere daher an die Regierung, nicht von jenen, die ihre Heimat und eine gesicherte Existenz haben zurücklassen müssen, auch noch eine ‚Österreich-Eintrittssteuer‘ zu kassieren. Wenn ein tatsächliches Ziel der Regierung ist, ungerechtfertigte Privilegien im österreichischen Sozialsystem zu beseitigen, dann gibt es dazu eine Reihe anderer Bereiche, in denen man effektiv ansetzen kann.“
Rückfragehinweis:
Mag. Josef Pumberger
Generalsekretär
Tel: +43 1 51552-3661
0664 6216979